Festsaal - Inventarpauschale

Bei jeder Verwendung des Inventares im Küchenbereich und in den Kästen des Abstellraumes des Festsaales ist eine Pauschale von € 142,00 für die Benutzung des Inventares zu bezahlen. 

Sämtliches Inventar im Schankbereich des Festsaales selbst (Gläserbestand für kleinere Veranstaltungen) ist in der normalen Saalmiete enthalten !!!!

Die Inventarpauschale fällt nur dann an, wenn keine Umsatzpacht von 10 % des Umsatzes bezahlt wird (Veranstaltungen ohne Verkauf von Speisen und Getränken wie z.B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Begräbniszierungen etc.). Bei Veranstaltungen mit Umsatzpacht ersetzt die Umsatzpacht die Inventarpauschale.